WHG-konforme Beschichtungen und Verfugungen

Zertifizierter Fachbetrieb nach §§ 62/63 WHG

WHG-konforme Beschichtungen und Verfugungen

Sicherheit geht vor: Ein normgerechter Boden schützt Grundwasser und Erdreich vor wassergefährdenden Stoffen – und schützt Ihren Betrieb vor Haftungsrisiken.

Unverbindliche Beratung und Vor-Ort-Termin sichern

Ihr Partner für Beschichtungen nach WHG

Als TÜV-zertifizierter Fachbetrieb ist die Hallerbach GmbH spezialisiert auf Industriebeschichtungen. Von der Untergrundanalyse bis zur fach- und normgerechten Ausführung erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Wir kennen die Anforderungen unterschiedlichster Branchen und beraten Sie gerne zu passenden Lösungen für Ihren Betrieb.

Gesetzliche Grundlage

Was bedeutet WHG-konform?

Nach §§ 62/63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden von wassergefährdenden Stoffen nur von Fachbetrieben errichtet, von innen gereinigt, inspiziert oder gewartet werden, wenn dies das Wohl des Gewässers erfordert. Ausführende Fachbetriebe müssen von einer zugelassenen Überwachungsorganisation – z. B. dem TÜV – überwacht werden.

Ob Produktionshalle, Tanklager oder Chemielager – die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) schreibt den technischen Standard vor.

 

  • WHG-Böden müssen flüssigkeitsdicht, rissüberbrückend, beständig gegen die gelagerten Stoffe und rückhaltefähig sein
  • Die Beschichtung bzw. Verfugung muss durch einen nach §§ 62/63 WHG zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden

 

Hallerbach GmbH erbringt den Nachweis der fachgerechten Ausführung durch TÜV-Zertifikat und lückenlose Dokumentation.

Ist mein Betrieb WHG-pflichtig?

Kraftstoffe, Öle oder Hydraulikflüssigkeiten

Werkstätten, Lager, Tanks, Fahrzeugwaschanlagen – alle Bereiche in denen Mineralölprodukte gelagert werden oder damit gearbeitet wird.

Chemikalien, Laugen, Säuren

Chemische Industrie, Metallverarbeitung, Galvanik, Labor- und Reinraumflächen.

Lebensmittelverarbeitende Betriebe

Bereiche mit Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln oder tiefgekühlten Produkten mit Kältemitteln.

Abfüll- und Umschlaganlagen

Überall dort, wo wassergefährdende Stoffe in Behälter gefüllt oder umgepumpt werden.

Wichtige Schnittstelle

ESD und WHG: wenn beide Anforderungen gelten

Wassergefährdende Stoffe, die zugleich als explosionsgefährlich eingestuft sind (Ex-Zone) oder einen niedrigen Flammpunkt haben, müssen sowohl WHG-dicht als auch ESD-konform gelagert und verarbeitet werden.

§§ 62/63 WHG · AwSV

WHG-Pflicht

Auffangflächen für wassergefährdende Stoffe müssen flüssigkeitsdicht und beständig sein. Die Ausführung muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen und normgerecht dokumentiert werden.

TRGS 727 · TRGS 509

ESD-Pflicht

Beim Lagern, Abfüllen und Umschlagen von Flüssigkeiten nach BetrSichV bzw. TRGS 509 dürfen Beschichtungssysteme nicht zur elektrostatischen Aufladung führen. Für Medien mit niedrigem Flammpunkt ist ein Ableitwiderstand < 10⁸ Ω Pflicht.

In der Praxis betrifft das vor allem Werkstätten mit Kraftstofflagern, Chemielager mit leicht entzündlichen Stoffen und Batterieräume.

Hallerbach GmbH kann beide Anforderungen in einem System kombinieren: dichte EP-Beschichtung für WHG-Konformität, integrierte Leitschicht für ESD-Schutz.

Boden
Hallerbach

Die passende Lösung beginnt mit dem richtigen Gespräch

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Ob Neubau, Sanierung oder spezielle Anforderungen – wir prüfen Ihr Anforderungsprofil sorgfältig und planen für Sie den optimalen Bodenbelag. Unverbindlich, transparent und auf Augenhöhe.

FAQ WHG

Das Thema WHG Bodenbeschichtungen und Verfugungen wirft viele Fragen auf. Einige haben wir hier beantwortet, ihre individellen, projektbezogenen Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich.

Ist mein Betrieb wirklich WHG-pflichtig
Wenn in Ihrem Betrieb wassergefährdende Stoffe gelagert, verarbeitet, umgefüllt oder transportiert werden, besteht in der Regel WHG-Pflicht. Das gilt für Mineralöle, Kraftstoffe, Hydraulikflüssigkeiten, zahlreiche Chemikalien, Laugen, Säuren und viele Reinigungsmittel. Entscheidend ist die Einstufung nach Wassergefährdungsklasse (WGK 1–3). Im Zweifel klären wir das im Vor-Ort-Termin mit Ihnen.
Kann ein bestehender Boden WHG-konform nachgerüstet werden?
In vielen Fällen ja. Voraussetzung ist ein tragfähiger, rissfreier Untergrund mit ausreichender Haftzugfestigkeit (≥ 1,5 N/mm²). Bestehende Risse, Fugen und Wandanschlüsse werden vor dem Beschichtungsauftrag fachgerecht saniert. Ob eine Nachbeschichtung oder eine Komplettsanierung sinnvoller ist, klären wir in der Bestandsaufnahme vor Ort.
Darf jeder Fachbetrieb WHG-Böden einbauen?
Nein. §§ 62/63 WHG schreiben vor, dass Einbau, Sanierung und Prüfung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen ausschließlich durch zugelassene Fachbetriebe erfolgen darf. Diese Fachbetriebe müssen von einer anerkannten Überwachungsorganisation – wie dem TÜV – zertifiziert und regelmäßig geprüft werden. Hallerbach ist TÜV-zertifizierter Fachbetrieb. Arbeiten durch nicht zertifizierte Unternehmen sind bußgeldbewehrt und können den Versicherungsschutz gefährden.
Was ist bei Verfugungen in WHG-relevanten Bereichen zu beachten?
Fugen sind sicherheitsrelevante Schwachstellen in WHG-konformen Flächen. Für Verfugungen in Bereichen mit wassergefährdenden Stoffen dürfen ausschließlich speziell zugelassene Fugendichtstoffe verwendet werden. Zudem muss die Ausführung durch einen nach §§ 62/63 WHG zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Hallerbach GmbH ist TÜV-zertifiziert sowohl für Beschichtungen als auch für Verfugungen.
Welchen Prüfnachweis erhalte ich nach der Ausführung?
Sie erhalten von uns eine vollständige Ausführungsdokumentation: Bescheinigung des TÜV-überwachten Fachbetriebs nach §§ 62/63 WHG, Schichtdickenmessprotokoll, Haftzugprüfbericht, Systemdatenblätter mit Chemikalienbeständigkeitsnachweisen sowie eine Dichtigkeitserklärung. Diese Unterlagen sind direkt verwendbar für Behördenanfragen, Betriebsgenehmigungen und Versicherungsnachweise.
Wie oft muss ein WHG-Boden geprüft werden?
Die AwSV schreibt regelmäßige Eigenkontrollen durch den Betreiber vor sowie externe Prüfungen durch eine Sachverständigenorganisation je nach Gefährdungsstufe – in der Regel alle 5 Jahre. Die Gefährdungsstufe ergibt sich aus Wassergefährdungsklasse und Anlagengröße. Wir helfen Ihnen, den richtigen Prüfrhythmus zu ermitteln.

Auf einen Blick

Technische Spezifikationen und Normen

Zertifizierung

TÜV

§§ 62/63 WHG

Prüfintervall

alle 5 Jahre

je nach Gefährdungsstufe

Rutschhemmung

R9 – R13

je nach Einstreuung

Sonderlösung

ESD & WHG-konform

kombiniertes System